Die Verfügbarkeit von „jungfräulichem Boden“
nimmt stetig ab. Als Konsequenz werden in zunehmendem Maße
auch gewerblich oder industriell vorgenutzte Flächen entwickelt.
Beim Flächenrecycling sind oft zunächst vielfältige
und komplexe planungsrechtliche Aspekte abzuklären sowie Fragen
der Marktperspektiven, der Finanzierung und Haftung zu regeln.
Dies gilt besonders, wenn Altlasten im Spiel sind. Schon auf
der Grünen Wiese, erst recht aber bei der Reaktivierung oder
Umwidmung von gewerblich und industriell vorgenutzten Flächen
besteht u. U. ein hohes Risikopotential, das im Einzelfall
die wirtschaftliche Realisierung eines Investitionsvorhabens
zunichte machen kann.
Auch bei Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen
in bestehenden Betrieben zeigt sich häufig, dass der Kenntnisstand
zur Historie der Fläche, insbesondere zum Schadstoffpotential
des Grundstücks und ggf. der Gebäuden sowie zu möglichen Bauhindernissen
im Untergrund, wie Bomben, Fundamenten, Leitungen oder nicht
tragfähigen Schichten unzureichend ist, um die daraus resultierenden
Kostenrisiken in zufriedenstellendem Maße abschätzen zu können.
Zum Gelingen einer Flächenentwicklung ist daher
eine interdisziplinäre, sukzessive und flexible Vorgehensweise
und ein parallele Entwicklung der altlasten- und geotechnischen
Planung mit der übrigen Neubauplanung unabdingbar, um Kosten
zu minimieren und mögliche Synergien für den Vorhabensträger
ausschöpfen zu können.
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